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Jameda-Urteil: Elektronische Patientenakte würde Datengrundlage für eine repräsentative und fundierte Beurteilung der Behandlungsqualität bieten – insbesondere auch im ambulanten Bereich, der bisher eine „Black Box“ ist

22. Februar 2018
in Presse
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München, 22. Februar 2018. Medizinische Bewertungsportale im Internet bieten Patienten die Möglichkeit, ihre subjektive Erfahrung mit der Betreuung durch einen Arzt öffentlich mitzuteilen. Ob und wie weit solche Bewertungen valide sind, ist jedoch kaum nachvollziehbar – es mangelt ihnen schlichtweg an der statistischen Repräsentativität. Zudem kann kaum überprüft werden, ob die Beurteilungen von „echten“ Patienten abgegeben wurden. In die Beurteilung der Ärzte fließen vor allem Kriterien wie Freundlichkeit, schnelle Terminvergabe, Parkmöglichkeiten, in Kliniken auch besonders häufig das Essen, in die Note ein. Medizinische Qualität misst das jedoch noch nicht. Hinzu kommt, dass es bei vielen Portalen die Möglichkeit gibt, das Ergebnis zu beeinflussen, was meist für die Nutzer nicht ohne weiteres ersichtlich ist.

Die Qualität medizinischer Behandlung zu erhöhen und nachvollziehbar zu machen, ist erklärtes Ziel von Politik, einigen Krankenhausverbünden und Krankenkassen. Dazu gehören zum Beispiel die Erarbeitung und Veröffentlichung von Qualitätsindikatoren, Festlegung von Mindestmengen und die Veröffentlichung des strukturierten Qualitätsberichtes. Doch alle diese Maßnahmen beziehen sich ausschließlich auf den stationären Bereich. Die ambulante Versorgung ist dagegen nach wie vor eine „Black Box“.

Um die Qualität transparent und fundiert zu beurteilen, sind Daten erforderlich. Mit einer elektronischen Patientenakte (ePA) lägen diese auf Patientenebene vor und könnten zur Ermittlung der Qualität sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich herangezogen werden.  Subjektive, nicht-repräsentative Beurteilungen würden damit von alleine an Bedeutung verlieren – auch aus ärztlicher Sicht ein schlagendes Argument, sich für die ePA einzusetzen.

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